Was ist Arbeitsschutz?
Effizienter Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sind in einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt elementar. Sie bilden deshalb einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ziel ist es, die Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Verlässliche gesetzliche Grundlagen und für alle Unternehmen gültige Regelungen sind dafür unerlässlich.
Dies gilt für Maßnahmen innerhalb wie außerhalb des Unternehmens wie z. B. Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten und Arbeitsplatzgestaltung, für Lärmschutz, zur Gesundheit am Arbeitsplatz, zur Geräte- und Produktsicherheit oder für den Umgang mit Gefahrstoffen.
Das Arbeitsschutzgesetz gibt Unternehmen Ermessensspielräume bei der Umsetzung, um den konkreten Anforderungen eines Betriebs gerecht werden zu können. Zentral ist hier die Gefährdungsbeurteilung durch eine Betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
Arbeitsplätze, die zugleich sicher, gesund und wettbewerbsfähig sind, werden für innovative Unternehmen zum Erfolgsfaktor in einer globalisierten Weltwirtschaft. Hier setzt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) an.
Weitere Themen aus dem BMAS
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
- Beschäftigte künftig besser vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz geschützt
- Neufassung der Gefahrstoffverordnung gebilligt
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Publikationsverzeichnis
