Tabelle der Mindestnettobeträge
gültig ab 1. Januar 2008
Die Tabelle der Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz ist Teil der Mindestnettobetrags-Verordnung. Die gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, mit denen vor dem 1. Juli 2004 begonnen wurde. Sie betragen 70 Prozent des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten bisherigen Arbeitsentgelts.
