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Ausschüsse für die Ermittlung von Technischen Regeln  - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Artikel

Datum: 20.08.2009

Ausschüsse für die Ermittlung von Technischen Regeln 

Die gesetzliche Ermächtigung zur Einrichtung staatlicher Ausschüsse ist in § 18 Abs. 2 Nr. 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt. Nachfolgende Arbeitsschutzverordnungen sehen die Beratung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) durch staatliche Ausschüsse vor:

Die Ausschüsse sind Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMAS. Vordringliche Aufgabe der Ausschüsse ist eine umfassende Beratung des Ministeriums in allen Fragen der jeweiligen Verordnung. Es gehört es zu den Aufgaben der Ausschüsse unter Berücksichtigung des § 4 Arbeitsschutzgesetzes Handlungs- und Entscheidungshilfen in Form von Technische Regeln für die betriebliche Praxis zu ermitteln. Damit wird den Betrieben die Anwendung und Einhaltung der in den Verordnungen enthaltenen Anforderungen praxisorientiert erleichtert. Dem BMAS obliegt es, die ermittelten Regeln zu veröffentlichen.

In die Arbeit der Ausschüsse sind die betroffenen Kreise, insbesondere die Sozialpartner, die Länder und Unfallversicherungsträger sowie die Wissenschaft maßgeblich eingebunden. Die qualifizierte und ausgewogene Besetzung der Arbeitsschutzausschüsse ist für eine anwenderorientierte Ausgestaltung der Technischen Regeln von ausschlaggebender Bedeutung. Auf diese Weise können neue Entwicklungen frühzeitig in die Technischen Regeln aufgenommen und das unabhängige Fachwissen und die Praxiserfahrungen der betroffenen Kreise für die Regelermittlung nutzbar gemacht werden.

Die Geschäftsführungen der Ausschüsse liegen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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