Schwerpunkte:
Politik für behinderte Menschen
Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Leistungsempfänger/-innen können anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Persönliches Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Somit entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.
Einfach teilhaben
Das zentrale Internetportal einfach-teilhaben.de bietet umfassende, barrierefreie Informationen und Services für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, aber auch Arbeitgeber und Verwaltungen. Manche Inhalte sind bereits in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Diese Angebote werden weiter ausgebaut.
weitere themen:
Unterstützte Beschäftigung ist als individuelle Unterstützung für diejenigen behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gedacht. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist eines der zentralen Instrumente, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen.
Leistungen zur Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen bzw. verbessern. Man unterscheidet zwischen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.