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Unsere Arbeitswelt ist im Wandel - es entstehen nicht nur neue Berufe, gefragt sind auch intelligente Arbeitszeitmodelle, mit denen eine moderne Balance zwischen persönlichen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Anforderungen geschaffen werden kann.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Er muss daher Mobbing unterbinden.
Durch das seit dem 1. Januar 2001 geltende Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wurden befristete Arbeitsverträge auf eine zusammenfassende Rechtsgrundlage gestellt.
Praktika bieten jungen Menschen die Möglichkeit, in die Berufswelt hineinzuschnuppern und Erfahrungen zu sammeln, die im Klassenzimmer oder Hörsaal nicht vermittelt werden können. Aber diese im Prinzip gute Möglichkeit darf nicht missbraucht werden: Praktika dürfen nicht an die Stelle fester Anstellungsverhältnisse treten.
Die Broschüre informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie die Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen.
Das BMAS veröffentlicht jährlich eine tabellarische Übersicht über die Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Deutschland.