weitere themen:
Die betriebliche Altersvorsorge ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Januar 2002 gibt es jedoch eine entscheidende Neuerung. Seither haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten.
Private Altersvorsorge
Um zusätzlich für das Alter zu sparen oder Geld Gewinn bringend für später anzulegen, gibt es Angebote für alle Bedürfnisse und jeden Geldbeutel. Doch wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Deshalb sollte man sich vor der Entscheidung für eine Form der privaten Vorsorge immer informieren und fachkundig beraten lassen.
Jährlicher Rentenversicherungsbericht
Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Einmal pro Legislaturperiode ist dem Deutschen Bundestag ein ergänzender Bericht zum jährlichen Rentenversicherungsbericht (RVB) vorzulegen (kurz: Alterssicherungsbericht).