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Aktuelles:

Älteres Paar mit Beraterin

Riester-Rente krisenfest

Auch im zweiten Quartal 2010 steigt die Zahl der Riester-Verträge weiter an. Von April bis Juni schlossen rund 222.000 Bürgerinnen und Bürger eine neue Altersvorsorgepolice ab. Sie entscheiden sich damit unter dem Eindruck der Krise und trotz noch ungesicherten Konjunkturaussichten in großer Zahl dafür, sicher und mit beträchtlicher staatlicher Förderung für die ergänzende Alterssicherung zu sparen.

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  • Angezeigt: Älteres Paar mit Beraterin
  • Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andreas Storm während des 1. Impulsgeber-Treffens von der Initiative "Altersvorsorge macht Schule", Foto: H. C. Plambeck

Schwerpunkte:

Säulen der Alterssicherung

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Auch wenn die betriebliche Altersversorgung und private Zusatzvorsorge immer wichtiger werden, ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind davon abhängig, dass zuvor Beiträge gezahlt wurden und bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der Gesetzlichen Rentenversicherung werden folgende Renten gezahlt: Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.



weitere themen:

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Januar 2002 gibt es jedoch eine entscheidende Neuerung. Seither haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten.


Private Altersvorsorge

Ein Paar unter freiem Himmel mit Weinglas

Um zusätzlich für das Alter zu sparen oder Geld Gewinn bringend für später anzulegen, gibt es Angebote für alle Bedürfnisse und jeden Geldbeutel. Doch wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Deshalb sollte man sich vor der Entscheidung für eine Form der privaten Vorsorge immer informieren und fachkundig beraten lassen.


Jährlicher Rentenversicherungsbericht

Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Einmal pro Legislaturperiode ist dem Deutschen Bundestag ein ergänzender Bericht zum jährlichen Rentenversicherungsbericht (RVB) vorzulegen (kurz: Alterssicherungsbericht).



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Häufig nachgefragt:

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Von Altersgrenze bis Zusatzversorgung

Das Rentenlexikon erläutert Ihnen alle wichtigen Fachbegriffe. Finden Sie hier alles wissenswerte zum Thema Renten und Altervorsorge.


Sozialbeirat:

Aufgaben des Beirates

Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und hat insbesondere die Aufgabe, in einem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen.