| |

Kriterien der Jury - BMAS

Navigationsmenüs


Startseite

Standort-Anzeiger:

Ihr aktueller Standort: Startseite > Kriterien der Jury

Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Datum: 04.05.2010

Kriterien der Jury

Wettbewerb "Beschäftigung gestalten - Unternehmen zeigen Verantwortung"

Unternehmen, die Chancen nutzen und die Zukunft gestalten

Am Wettbewerb "Beschäftigung gestalten - Unternehmen zeigen Verantwortung" 2009/2010 konnten wie in den Jahren zuvor Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen aus ganz Deutschland teilnehmen, die vorbildliches und richtungweisendes Engagement in den Unternehmensbereichen Personal- und Beschäftigungspolitik zeigen. Auch Unternehmen, die im Verbund oder gemeinsam mit Institutionen Beschäftigung gestalten, konnten sich bewerben.

Die Jury suchte nach innovative und kreative Lösungen, die von verantwortungsbewussten Unternehmen entwickelt werden. Lösungen, die deutlich machen, dass Unternehmen die Krise gleichermaßen als Chance sehen - und sie nutzen. Lösungen, die aber auch zeigen, dass nur kontinuierliches Engagement, das unabhängig ist von konjunkturellen Schwankungen, ein Unternehmen dauerhaft wettbewerbsfähig macht.

Dabei geht es um den Einsatz im eigenen Unternehmen ebenso wie um unternehmensübergreifendes oder regionales Engagement, um die eigenen Beschäftigten ebenso wie um potenziellen Nachwuchs oder um Zielgruppen, die besondere Unterstützung benötigen. Kurzum: es geht um die Frage, wie alle Potenziale für den Arbeitsmarkt gehoben werden können.

Die Jury des Wettbewerbs orientierte sich bei der Bewertung der Beiträge und bei der Auswahl der Nominierten und Preisträger an vier Kriterien:

Innovationsgehalt

Hier wurde die thematische oder methodische Neuartigkeit des beschriebenen Problemlösungsansatzes beurteilt - und zwar im Vergleich zu Aktivitäten anderer Unternehmen und zum bisherigen eigenen Engagement. Als neu gilt dabei auch, wenn bereits existierende und bewährte Konzepte auf intelligente Weise verknüpft und so neue Lösungswege eröffnet werden.

Art und Weise der Umsetzung

Wichtig ist, dass das Engagement zielgerichtet umgesetzt wird und die Ziele sowie das beschriebene Vorgehen für alle Beteiligten transparent sind. Denn für den nachhaltigen Erfolg eines Projektes ist entscheidend, wie ernsthaft die Akteure und Betroffenen innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Betriebsrat, Mitarbeiter/ innen, Führungskräfte, regionale Akteure, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kommunen, Kirchen, Wissenschaft) einbezogen werden.

Ergebnisse

Ob ein Engagement tatsächlich als Good Practice gelten kann, hängt nicht zuletzt von messbaren Ergebnissen ab. Werden die selbst gesetzten Ziele erreicht, kann dies als Erfolg bewertet werden. Interessant ist aber auch, ob es darüber hinaus weitere positive Effekte für das Unternehmen gibt und welche dauerhaften Wirkungen abzusehen sind.

Übertragbarkeit

Das Ziel des Wettbewerbs ist, gute Beispiele zur Gestaltung und Sicherung von Beschäftigung zu finden, öffentlich bekannt zu machen und so zu ihrer Verbreitung beizutragen. Entscheidend ist, ob sich die Aktivitäten und Erfahrungen des dargestellten Engagements auch auf Unternehmen anderer Größe, Branche oder Finanzstärke übertragen lassen.

Bei der Bewertung wurde sowohl das Gesamtprofil des Unternehmens berücksichtigt als auch dessen herausragendes Engagement in einzelnen Bereichen.

Empfehlungen:

Diese Inhalte könnten Sie auch interessieren:

Wettbewerb "Beschäftigung gestalten - Unternehmen zeigen Verantwortung"

Wettbewerbsgewinner im Bundesarbeitsministerium ausgezeichnet

Ziele und Hintergründe des Wettbewerbs

Nachhaltige und kreative Lösungen für die Arbeitswelt von morgen

Jury des Wettbewerbs

Eine Jury aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Medien

Wettbewerbshistorie

Ausgezeichnetes Engagement für Beschäftigung seit 2003

Wettbewerbsbüro

Bei Fragen rund um den Wettbewerb wenden Sie sich gerne an das Wettbewerbsbüro.