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Vereint für gemeinsame Bildung: Konferenz zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen - BMAS

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Datum: 06.05.2009

Vereint für gemeinsame Bildung: Konferenz zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen

Anlässlich einer BMAS-Konferenz zur Umsetzung der Vorgaben des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung speziell im Bereich integrative Bildung erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Artikel 24 des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung verlangt von und in Deutschland ein Bildungssystem, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderung eine qualitativ hochwertige Bildung erhalten und gemeinsam mit nicht behinderten Altersgenossen lernen. Praktisch bedeutet dies mittel- und langfristig eine deutliche Reduzierung der Förderschulen, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in Regelklassen sowie die Ausstattung dieser Regelklassen mit geschulten Lehrkräften und Betreuern sowie angemessenen Lehr- und Lernmaterialien.

Das ist die Position des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anlässlich einer von ihm organisierten zweitägigen Konferenz zur Umsetzung der Vorgaben der VN-Konvention im Bereich integrative Bildung. Deutschland hatte das Übereinkommen unlängst ratifiziert. Es ist damit für Bund, Länder und Kommunen völkerrechtlich verbindlich. An der Tagung in Berlin nehmen neben Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz ca. 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Politik sowie von Verbänden und Selbsthilfeorganisationen teil. Sie diskutieren Perspektiven und Konsequenzen der Umsetzung des Artikels 24 und entwerfen Schritte der praktischen, dezentralen Verwirklichung von Vorgaben zum inklusiven Lernen.

Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen fordert explizit ein integratives bzw. inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen: Im gemeinsamen Leben und Lernen können behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche ihre individuellen Fähigkeiten ausloten, Talente entwickeln, Lebenserfahrungen austauschen und den selbstverständlichen Umgang miteinander lernen. Damit werden bereits in jungen Jahren Chancen für einen Einstieg in die Berufswelt und einen erfolgreichen beruflichen Werdegang geschaffen. Artikel 24 sieht vor, dass die Vorgabe integrativer Bildung schrittweise, im Rahmen des - auch finanziell - Machbaren umgesetzt wird.

Bildung ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Die Schulgesetze aller Bundesländer sehen das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern als eine Möglichkeit vor. Damit entspricht die deutsche Rechtslage im Grundsatz den Anforderungen des Übereinkommens. Jedoch werden aktuell nur knapp 16 Prozent der behinderten Schülerinnen und Schüler praktisch integrativ unterrichtet. Und auch, wenn die Umsetzung des Artikels 24 Artikel weitgehend in der Kultushoheit der Länder liegt, ist sie zugleich eine große Herausforderung für Deutschland insgesamt. Bund, Bundesregierung und BMAS wollen und werden unterstützen, wo dies nötig, möglich und gewollt ist - und ohne die Zuständigkeit der Bundesländer in Frage zu stellen.

Die Konferenz versteht sich insofern auch als Startschuss für eine weitere wichtige Etappe des Paradigmenwechsels in der Politik für Menschen mit Behinderungen: hin zu mehr Einbindung, Ermutigung, Befähigung, selbstbestimmter Teilhabe und Gleichstellung. Die umfassende, flächendeckende Verwirklichung integrativer Bildung soll andere Bausteine dieses Politikwechsels ergänzen: das Sozialgesetzbuch IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsmarktprogramme wie "Initiative job" und "Job4000", das Persönliche Budget als Rechtsanspruch und das neue Instrument Unterstützte Beschäftigung. An die Konferenz soll sich ein Nationaler Aktionsplan anschließen. Der Aktionsplan wird eine langfristige Gesamtstrategie zur operativen Umsetzung des Übereinkommens unter Einschluss aller Akteure und Handlungsebenen beschreiben.

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