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Konferenz "Vereint für gemeinsame Bildung" - BMAS

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Datum: 23.02.2009

Konferenz "Vereint für gemeinsame Bildung"

Logo: Vereint durch gemeinsame Bildung

Das am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist ein erstes universelles Rechtsinstrument, das auf die Lebenssituation von weltweit über 600 Millionen behinderten Bürgerinnen und Bürgern zugeschnitten ist. Kernthemen sind Teilhabe, Selbstbestimmung und uneingeschränkte Gleichstellung. Es geht um das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können.

Das Übereinkommen anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen. Gemeinsames Aufwachsen und Lernen sind zentrale Anliegen moderner Behindertenpolitik und können Ausgrenzungen und Benachteiligungen bei der späteren Erwerbstätigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe verhindern.

Im gemeinsamen Leben und Lernen können behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche ihre individuellen Fähigkeiten ausloten, Talente entwickeln, Lebenserfahrungen austauschen und den selbstverständlichen Umgang miteinander lernen. Damit werden bereits in jungen Jahren die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einstieg in die Berufswelt und einen erfolgreichen beruflichen Werdegang geschaffen.

Die Umsetzung gemeinsamer Bildung liegt vor allem in den Händen der Länder - Ideen und Konzepte zu ihrer Verwirklichung müssen jedoch zwischen allen Ebenen entwickelt werden.

Diesem Ziel dient die Konferenz "Vereint für gemeinsame Bildung", die am 6. und 7. Mai in Berlin statt findet und im engen Austausch sowohl mit den Bundesländern, aber auch dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen konzipiert wurde. Und auch hier wird zudem die Beteiligung der "Expertinnen und Experten in eigener Sache" konsequent weitergeführt.

Gemeinsam mit Bildungswissenschaftlern sowie Experten aus der schulischen Praxis soll diskutiert werden, wie Schritte zur Umsetzung des Artikel 24 des VN-Übereinkommens aussehen können.

Die Konferenz ist der Auftakt für Aktivitäten, die im Rahmen der Umsetzung des VN-Übereinkommens vom BMAS veranstaltet werden.

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