Qualifizieren statt entlassen - mit Kurzarbeit die Krise meistern
Das Bundeskabinett hat heute unter anderem den Neuregelungen zur Kurzarbeit zugestimmt. Mit einem umfassenden Maßnahmepaket werden die Unternehmen dabei unterstützt, zu qualifizieren statt zu entlassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Krise sinnvoll nutzen, indem Qualifizierungsdefizite abgebaut werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben im Betrieb. Die Arbeitgeber behalten ihre bewährten Kräfte.
Mit dem Gesetz werden Änderungen beim Kurzarbeitergeld eingeführt. Kurzarbeit wird für alle Unternehmen und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer ausgestaltet durch Erleichterung der Voraussetzungen und Vereinfachung der Antragstellung.
- So werden den Arbeitgebern bei Kurzarbeit in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit hälftig erstattet.
- Die Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten in Kurzarbeit werden bezuschusst.
- Qualifiziert der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Zeit der Kurzarbeit, werden in den Jahren 2009 und 2010 dem Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
- Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern werden in den Jahren 2009 und 2010 Zuschüsse zur Qualifizierung aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Änderung ist die Einführung der vollständigen Finanzierung von neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (§ 77 SGB III) und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegt. Damit wird auch der Anwendungsbereich des Programms der Bundesagentur für Arbeit zur "Weiterbildung Gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)" erweitert.
Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird über den 30. Juni 2010 bis Ende des Jahres 2010 stabil bei 2,8 Prozent gehalten und eine Stundung der darlehensweise Ausgleichsverpflichtung des Bundes eingeführt.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe erhöht sich die Regelleistung für 6- bis 13-jährige Kinder. Hier wird eine dritte Altersstufe eingeführt. Statt bisher 60 Prozent der maßgebenden Regelleistung erhalten sie künftig 70 Prozent. Im Hinblick auf die anstehende turnusgemäße Überprüfung der Regelsatzbemessung gilt die zusätzliche Altersstufe zunächst befristet bis zum Jahresende 2011.
Infos und Materialien zum Thema:
- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland - Auszug (Kurzarbeitergeld und Qualifizierung)
- Konjunkturpaket II: Übersicht über die Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld
Weitere Themen aus dem BMAS
- Video: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für August 2010
- "Der Arbeitsmarkt gewinnt mehr und mehr Dynamik"
- Zielvereinbarung vom 19. August 2010
- Fragen und Antworten: Bildungspaket und Neubemessung der Basisleistungen im Sozialgesetzbuch II
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
