EU-Beschäftigungsministerrat einigt sich auf Betriebsräte-Richtlinie
Zur Einigung des EU-Beschäftigungsministerrats auf eine fortentwickelte Europäische Betriebsräte-Richtlinie erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die EU-Beschäftigungsministerinnen und -minister stärken und verbessern mit der Einigung auf die Richtlinie die Rechte der Europäischen Betriebsräte. Das ist ein wichtiger und höchst fälliger Durchbruch. Es ist damit gelungen, die Anliegen und Ansätze der Sozialpartner, der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments miteinander zu verbinden und in einem konsensfähigen Richtlinienvorschlag zusammenzuführen. Einen wesentlichen Beitrag haben dazu die Sozialpartner geleistet, die sich auf die Kernpunkte zur Verbesserung der Arbeit der Europäischen Betriebsräte haben einigen können.
Ein solcher Kernpunkt ist, dass Europäische Betriebsräte in Zukunft frühzeitig an geplanten Entscheidungen der Unternehmensleitung beteiligt werden und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Abläufe, wie sie sich zum Beispiel im Zusammenhang mit den Unternehmen "Nokia" und "Airbus" dargestellt haben, sind damit so nicht mehr möglich. Damit die Betriebsräte ihre Aufgaben und Rechte vollauf wahrnehmen können, haben sie künftig einen Anspruch auf Schulungen und die notwendigen Mittel. Dabei können sie sich von Gewerkschaften unterstützen lassen.
Die fortentwickelte und neugefasste Richtlinie bringt die für die Arbeit der Europäischen Betriebsräte unerlässliche Rechtssicherheit und lässt den Sozialpartnern zugleich den nötigen Freiraum, um Vereinbarungen abschließen zu können, die den besonderen Erfordernissen der jeweiligen Unternehmen oder Unternehmensgruppen gerecht werden.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
