Nationale Arbeitsschutzkonferenz geht erfolgreich an den Start
Zur konstituierenden Sitzung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz am Montag in Berlin erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) nimmt ein neues Steuerungsgremium die Arbeit auf, das der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern im Arbeitsschutz neue Impulse geben wird. Die NAK soll zu einer Koordinierungsplattform werden, die Ressourcen bündelt, fortschrittliche Wege aufzeigt und die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen dauerhaft verbessern will. Die Beteiligung der Sozialpartner gewährleistet, dass die Arbeitsschutzziele möglichst dicht an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtet werden und in die Betriebe hinein wirken.
Mit der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz nimmt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) jetzt Fahrt auf. Hier geht es darum, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern.
Die Träger der GDA stimmen ihr Handeln im Bereich der Prävention künftig noch enger ab auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Mit Beginn des neuen Jahres sollen bis 2012 bundesweit nach einheitlichen Kriterien elf Arbeitsprogramme in Tätigkeitsfeldern mit besonderen Gefährdungsschwerpunkten umgesetzt und in ihrem Nutzen für Betriebe und Beschäftigte überprüft werden. Damit sollen Zahl und Schwere der Arbeitsunfälle sowie die Belastungen und Erkrankungen in den Bereichen "Muskel-Skelett" und "Haut" zurückgeführt werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf psychische Belastungen, die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen und auf systematische Präventionsansätze gelegt werden.
In diesem Jahr und in 2009 hat das BMAS die Leitung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz inne. Für die Folgejahre ist ein turnusmäßiger Wechsel der GDA-Träger in der Vorsitzführung vereinbart.
Weitere Themen aus dem BMAS
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
- Beschäftigte künftig besser vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz geschützt
- Neufassung der Gefahrstoffverordnung gebilligt
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Publikationsverzeichnis
