Für eine schnelle Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens
Experten tagen in Hamburg
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Das BMAS veranstaltet gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) am 15. und 16. Dezember in Hamburg eine international hochrangig besetzte Konferenz zum Seearbeitsübereinkommen, an der 125 Experten aus 26 Ländern teilnehmen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Das 2006 von der Internationalen Maritimen Arbeitskonferenz der IAO in Genf verabschiedete Seearbeitsübereinkommen ist die Charta der Arbeitnehmerrechte für 1,2 Millionen Seefahrer - eine "Bill of Rights" der Seeschifffahrt. Es fasst zahlreiche maritime Einzelübereinkommen zusammen und schreibt weltweit geltende Mindeststandards fest. Die am 15. und 16. Dezember am Sitz des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg stattfindende Seearbeitskonferenz soll den Ratifikations- und Umsetzungsprozess begleiten und befördern.
Eine weltweite und grundlegende Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute und damit ein deutlicher Gewinn an Sicherheit in der internationalen Seeschifffahrt - das sind Gegenstände und Ziele des Seearbeitsübereinkom-mens, das vor bald drei Jahren ohne Gegenstimme angenommen wurde und dessen Ratifikation derzeit läuft. Die Konvention ist das globale Instrument arbeits- und sozialrechtlicher Mindeststandards in der Seeschifffahrt. Diese Mindeststandards - zum Beispiel in den Bereichen Arbeits- und Ruhezeiten, medizinische Tauglichkeit und Betreuung, Unterbringung und Freizeit sowie Ausbildung der Seeleute - sollen durch hafenstaatliche Kontrolle auch auf Schiffe von Drittstaaten angewandt werden, die das Abkommen nicht ratifiziert haben.
Damit ist das Abkommen auch ein wichtiges Instrument zur Herstellung fairer, einheitlicher Wettbewerbsbedingungen. Denn die hohe Zahl an Ausflaggungen von Schiffen unter so genannte Billigflaggen hat verantwortungsbewusste Reeder unter Druck gesetzt und Seeleute gezwungen, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptie-ren. Das Übereinkommen soll helfen, die seit Beginn der 1990er Jahre erkennbare Abwärtsspirale im Bereich der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute zu durchbrechen.
Damit das Seearbeitsübereinkommen in Kraft treten kann, muss es von mindestens 30 Mitgliedstaaten der IAO, die zusammen über mindestens 33 Prozent der Welthandelsflotte verfügen, ratifiziert werden. Die Seearbeitskonferenz dient dem Austausch von Erfahrungen zwischen europäischen Regierungen, Vertretern der Sozialpartner und Experten bei der Umsetzung des Übereinkommens und soll so den Ratifizierungsprozess unterstützen. Das BMAS möchte mit dieser Konferenz alle europäischen IAO-Mitgliedsländer ermutigen, das Abkommen zügig und vollständig in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Auch Deutschland wird dies so bald wie möglich tun.
