Leiharbeitsrichtlinie erlassen
Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie zur Leiharbeit in zweiter Lesung gebilligt. Damit gilt die Richtlinie in der Fassung des von den Arbeitsministerinnen und Arbeitsministern der EU vereinbarten gemeinsamen Standpunkts als erlassen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem von den Arbeitsministerinnen und Arbeitsministern der EU nach jahrelangen Verhandlungen gefundenen Kompromiss zur Leiharbeitsrichtlinie ist ein Zeichen für das Wachsen des Sozialen Europas.
Die Richtlinie über Leiharbeit sichert den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern erstmals europaweite Mindeststandards für ihre Arbeitsbedingungen. Die Richtlinie schreibt den Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" fest. Dieser Grundsatz gilt in Deutschland bereits seit 2004. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Deutschland bei der Anwendung von Tarifverträgen möglich. Diese Ausnahme lässt die Richtlinie ausdrücklich zu.
Die vereinbarten EU-Mindeststandards sorgen dafür, dass der Wettbewerb der Unternehmen über die Qualität der Dienstleistung und nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird.
Die Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist dann innerhalb von drei Jahren in nationales Recht zu übertragen. Da das deutsche Recht bereits weitgehend der seit 2002 verhandelten Richtlinie entspricht, ist davon auszugehen, dass der Anpassungsbedarf überschaubar ist.
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