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Sicherheit in Arbeitstätten - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Artikel

Datum: 17.10.2008

Sicherheit in Arbeitstätten

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten wird in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geregelt.

Die Arbeitsstättenverordnung setzt die EG-Richtlinien über

  • Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Arbeitsstättenrichtlinie - 89/654/EWG),
  • Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Sicherheitskennzeichnungsrichtlinie - RL 92/58/EWG) und
  • die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Baustellenrichtlinie - 92/57/EWG) - die Teile A und B des Anhanges IV

in deutsches Arbeitsschutzrecht um.

Die Arbeitsstättenverordnung richtet sich an Arbeitgeber und enthält Festlegungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

Zur Arbeitsstätte gehören z B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Lager- und Nebenräume, aber auch die Sanitär-, Pausen-/Bereitschaftsräume und Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte. Ausgenommen von der Verordnung sind Arbeitsstätten, die dem Bundesberggesetz unterliegen sowie bestimmte Bereiche wie das Reisegewerbe und der Marktverkehr, Transportmittel im öffentlichen Verkehr sowie Flächen außerhalb bebauter Bereiche von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.

Statistiken belegen einen hohen Anteil an Unfällen, die bei der Nutzung von Arbeitsstätten auftreten. So werden Fußböden, Verkehrswege und Treppen als Unfallschwerpunkte an erster Stelle genannt. Zur Vermeidung von Unfällen gibt die Verordnung geeignete Maßnahmen bzw. Schutzziele für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor.

Die Arbeitsstättenverordnung dient der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Dies spiegelt sich z.B. in den Forderungen nach geeigneten sozialen Einrichtungen, wie Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Unterkünften, wieder. Daneben werden baulichen Voraussetzungen (z. B. Verkehrswege, Türen) und Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren (z. B. Fluchtwege, Schutz vor Entstehungsbränden) und Anforderungen an die Arbeitsbedingungen (z. B. Raumtemperatur, Beleuchtung, Flächen) gestellt.

Praktische Hilfen zur Anwendung der ArbStättV

Für die betriebliche Praxis werden die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, für die es weiteren Erläuterungsbedarf gibt, künftig durch Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) auf untergesetzlicher Ebene konkretisiert. Die Arbeitsstättenregeln werden auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht.

Alte Arbeitsstätten-Richtlinien, die in der Zeit von 1975 bis 2003 erarbeitet wurden, gelten noch bis 31. Dezember 2012 und können als Orientierungshilfen herangezogen werden.