Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2009
Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2009 zugrunde liegende Einkommens-entwicklung in 2007 betrug in den alten Bundesländern 1,55 Prozent und in den neu-en Bundesländern 1,43 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2007 in Höhe von 1,54 Prozent zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt.
Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2009 auf 2.520 Euro/Monat (West) festgesetzt (2008: 2.485 Eu-ro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) beträgt im Jahr 2009 2.135 Euro/Monat (2008: 2.100 Euro/Monat).
Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2009 auf 5.400 Euro/Monat (West) steigen (2008: 5.300 Eu-ro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt für das Jahr 2009 auf 4.550 Euro/Monat (2008: 4.500 Euro/Monat). Zur Erläuterung: Der unterschiedliche Erhö-hungsbetrag der Beitragsbemessungsgrenze von 100 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 50 Euro in den neuen Bundesländern hängt mit der unterschied-lichen Lohnentwicklung (1,55 und 1,43 Prozent) in Verbindung mit den gesetzlichen Berechnungsvorschriften zusammen.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresar-beitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2009 auf 48.600 Euro festgesetzt (2008: 48.150 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsent-geltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2009 44.100 Euro betragen (2008: 43.200 Euro). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2009 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):
West | Ost | |||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Beitragsbemessungsgrenze (allgemeine Rentenversicherung) | 5400 EUR | 64800 EUR | 4550 EUR | 54600 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaft) | 6650 EUR | 79800 EUR | 5600 EUR | 67200 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosenversicherung) | 5400 EUR | 64800 EUR | 4550 EUR | 54600 EUR |
Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) | 4050 EUR | 48600 EUR | 4050 EUR | 48600 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) | 3675 EUR | 44100 EUR | 3675 EUR | 44100 EUR |
Bezugsgröße der Sozialversicherung | 2520 EUR | 30240 EUR | 2135 EUR | 25620 EUR |
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung | 30879 EUR | |||
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
