10. Bericht d. Bundesregierung über Erfahrungen b. d. Anwendung d. Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes
Mit Vorlage dieses Berichts kommt die Bundesregierung dem seit dem Jahr 1972 bestehenden, mehrfach modifizierten Auftrag des Deutschen Bundestages nach, ihm über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu berichten.
