Wirksamerer Schutz vor Risiken durch chemische Produkte
Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine neue europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, GHS, verabschiedet. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland sollen zukünftig noch besser über Risiken und nötige Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung chemischer Produkte informiert werden. Dazu werden auf Chemikaliengebinden neue Kennzeichnungselemente eingeführt - insbesondere neue Warnsymbole, Gefahrensätze und Sicherheitshinweise. Die neuen Regeln werden in der Europäischen Union durch die GHS-Verordnung eingeführt und gelten in jedem Mitgliedsland unmittelbar.
"GHS" steht dabei für "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals". Es handelt sich um ein auf UN-Ebene erarbeitetes System zur einheitlichen Bewertung und Kennzeichnung von Chemikalien. Nicht alles wird sich ändern - Warnzeichen wie zum Beispiel der Totenkopf oder das Flammensymbol werden, wenn auch in neuer Aufmachung, erhalten bleiben. Jedoch wird es verschiedene weitere Gefahrenklassen, wie z. B. die "Aspirationsgefahr", im neuen System geben.
Das GHS-System wird zu weltweit einheitlich hohen Standards im Bereich des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes beitragen. Profitieren werden in dieser Hinsicht vor allen Dingen Entwicklungs- und Schwellenländer. Jedoch soll durch diese international einheitlichen Vermarktungsregeln auch der weltweite Handel erleichtert werden.
Die GHS-Verordnung ist neben der bereits in Kraft befindlichen REACH-Verordnung das zweite große europäische Rechtsetzungsprojekt zur Regelung des europäischen Binnenmarkts für Chemikalien. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf es nun nur noch der Verabschiedung durch den Europäischen Rat, die noch in diesem Jahr erfolgen soll.
