Aktionsprogramm der Bundesregierung
Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird einem Beschluss der Kabinettsklausur im August 2007 in Meseberg entsprochen, eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte vorzusehen und einen Vorschlag für ein systematisches Monitoring zur Ermittlung des Bedarfs vorzulegen, um die Position unseres Landes im Wettbewerb um die Besten zu stärken. Im Bereich der Hochqualifizierten kann sowohl kurz- als auch langfristig ein zusätzlicher Bedarf auftreten. Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt für Akademiker könnte es zu Engpasssituationen kommen, die bereits ab Mitte der nächsten Dekade das Wirtschaftswachstum beschränken könnten. Dabei hat für die Bundesregierung Priorität, zunächst das inländische Potential an Erwerbspersonen (Ältere, Frauen und bereits in Deutschland lebende Migranten) auszuschöpfen.
In Umsetzung von Meseberg und unter Berücksichtigung europäischer Beratungen wird die Bundesregierung die folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Der Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker (Universitäts- oder Fachhochschulabschluss) aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten wird zum 1. Januar 2009 durch Verzicht auf die Vorrangprüfung vollständig geöffnet.
- Die derzeit geltenden Übergangsregelungen, die eine Ausnahme von dem Grundsatz der Freizügigkeit für neue Beitrittsstaaten beinhalten, werden für die EU-8 (3. Phase: 1. Mai 2009 - 30. April 2011) und Bulgarien und Rumänien (2. Phase: 1. Januar 2009 - 31. Dezember 2011) verlängert.
Die Bundesregierung wird allerdings entsprechend der Absprache in der Koalitionsvereinbarung auch künftig sicherstellen, dass der saisonale Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft gedeckt wird. Der Handlungsbedarf wird im Rahmen des Monitoringkreises für die Saisonbeschäftigung geklärt und im erforderlichen Umfang geregelt. - Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird von dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 Euro) auf die Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 Euro gesenkt, um Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten zu stärken. Diese Einkommensgrenze orientiert sich an realistischen Gehältern, die in der Wirtschaft für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung gezahlt werden.
- Der Arbeitsmarkt für alle Akademikerinnen und Akademiker (Universitäts- oder Fachhochschulabschluss) aus Drittstaaten wird zum 1. Januar 2009 geöffnet, um auch jungen Hochschulabsolventen die Zuwanderung und kleinen und mittleren Unternehmen die Einstellung ausländischer Akademiker zu ermöglichen. Zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten inländischer Arbeitnehmer wird jedoch weiterhin geprüft, ob für die konkrete Beschäftigung keine bevorrechtigten inländischen Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird. Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet.
- Absolventinnen und Absolventen Deutscher Schulen im Ausland verfügen über vertiefte Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Kultur. Bei ihnen wird auf die Vorrangprüfung zu jeder berufsqualifizierenden Ausbildung und der anschließenden Beschäftigung sowie bei Vorliegen eines akademischen Abschlusses zu jeder der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit verzichtet.
- Deutschland wird vor allem die Potentiale derjenigen jungen geduldeten Ausländerinnen und Ausländer nutzen, die durch Integration im Inland mit der deutschen Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren ("Bildungsinländer"). Dieser Personenkreis wird bessergestellt, u.a. durch einen erleichterten Zugang zu einer Ausbildung sowie durch die Möglichkeit, bei Vorliegen genau definierter Kriterien einen sicheren Aufenthaltsstatus (Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung) zu erhalten, wenn sie über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen.
Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgängig in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen wie geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgängig in einer Beschäftigung tätig waren, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt, einen sicheren Aufenthaltstatus erhalten können. - Im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe muss Deutschland Nachteile ausgleichen, die es insbesondere gegenüber englischsprachigen Einwanderungsländern hat. Dies betrifft u. a. Erleichterungen bei der formalen Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sowie die bessere Nutzung der Potentiale und Qualifikationen von Migranten, insbesondere durch gutes Profiling und gezielte Anpassungsqualifizierung.
Neben diesen Maßnahmen sollen mit Hilfe eines Arbeitsmarkt-Monitorings aktuelle, mittel- und längerfristige Arbeitskräftebedarfe besser identifiziert sowie die Entwicklung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage ermittelt werden, um auf Grundlage dieser Erkenntnisse unter Berücksichtigung längerfristiger Faktoren im Einzelfall pragmatische Entscheidungen treffen zu können. Zum Arbeitskräfte-Monitoring wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung eine Allianz einberufen, um die Bundesregierung bei Entscheidungen zur arbeitsmarktadäquaten Zuwanderung zu beraten. Des Weiteren wird das BMAS einen Frühindikator konzipieren, der die Erwartungen von Unternehmen über den zukünftigen Arbeitskräftebedarf durch einen Index abbildet.
Infos und Materialien zum Thema:
- Aktionsprogramm der Bundesregierung
- Aktionsprogramm der Bundesregierung (englisch)
- Aktionsprogramm der Bundesregierung - Zusatzinformation
Weitere Themen aus dem BMAS
- Video: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für August 2010
- "Der Arbeitsmarkt gewinnt mehr und mehr Dynamik"
- Zielvereinbarung vom 19. August 2010
- Fragen und Antworten: Bildungspaket und Neubemessung der Basisleistungen im Sozialgesetzbuch II
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
