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Teilhabe am Aufschwung für alle Generationen - BMAS

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Datum: 08.04.2008

Teilhabe am Aufschwung für alle Generationen

Gruppe von Menschen

Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe wird die sogenannte Riester-Treppe für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt und in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt. Dies macht in diesem und im nächsten Jahr jeweils um rund 0,65 Prozentpunkte höhere Rentenanpassungen möglich - und damit die Teilhabe auch der Rentnerinnen und Rentner am Aufschwung.

So werden die Renten zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent erhöht. Das bedeutet für einen Standardrentner (45 Beitragsjahre mit durchschnittlichen Rentenversicherungsbeiträgen, alte Länder) 13,05 Euro mehr im Monat. Ohne die Maßnahme wäre nur eine Erhöhung um 0,46 Prozent bzw. für einen Standardrentner um knapp 5,44 Euro monatlich möglich gewesen.

Auch 2009 wird durch die Entscheidung der Bundesregierung die Rentenanpassung um rund 0,65 Prozentpunkte höher ausfallen können als nach alter Gesetzeslage. Wie hoch genau sie sein wird, kann erst im Frühjahr kommenden Jahres gesagt werden. Nach heutigen Modellrechnungen könnten die Renten dann um rund zwei Prozent steigen.

Die durch die höheren Rentensteigerungen entstehenden kurzfristigen Mehrkosten für die Rentenversicherung werden langfristig im System selbst ausgeglichen, da die Wirkung des Riester-Faktors im Sinne einer generationengerechten Lösung in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt wird. Entsprechend kann der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 deutlich sinken; die Beitragssatzziele (bis 2020 nicht über 20, bis 2030 nicht über 22 Prozent) bleiben durch die Sonderrentenerhöhungen unberührt.

Die Rentenanpassung 2008 ist Teil und Ausdruck verlässlicher, solider, alle Generationen gleichermaßen im Blick behaltender Alterssicherungspolitik. Und sie erfolgt im Bekenntnis zum Ziel der Konsolidierung des Bundeshaushalts. Die mit dem Gesetz verbundenen Mehrausgaben bis einschließlich 2010 werden im BMAS-Haushalt erwirtschaftet, für das Jahr 2011 im BMAS- und im Gesamthaushalt.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben (Artikel 20 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1). Sozialstaatlichkeit ist damit Verpflichtung für die Politik.