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Grundsicherung - Ältere Arbeitnehmer - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsmarkt
Typ: Artikel

Datum: 15.11.2007

Grundsicherung - Ältere Arbeitnehmer

Zwei Männer. © BMAS

Älteren Arbeitnehmern steht das gesamte Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe unterschiedlicher arbeitsmarktpolitischer Instrumente, die speziell auf ältere Arbeitnehmer ausgerichtet sind.

Dies sind:

Förderung der Weiterbildung

Ältere Mitarbeiter haben viel Erfahrung, ihnen fehlt aber häufig der Zugang zu aktuellem Wissen. Die Weiterbildungsquote bei den 55- bis 64-Jährigen lag im Jahre 2003 nur bei neun Prozent. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit der Initiative 50plus die Weiterbildung Älterer: Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern können schon ab 45 Jahren Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen erhalten.

Eingliederungszuschuss

Bei der Einstellung eines über 50-jährigen Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen speziellen, auf die Zielgruppe zugeschnittenen Lohnkostenzuschuss erhalten, der bis zu drei Jahre in Höhe von bis zu 50 Prozent der Lohnkosten gezahlt werden kann.

Entgeltsicherung

Arbeitnehmern ab Vollendung des 50. Lebensjahres wird für zwei Jahre ein Teil der Differenz zwischen neuem und altem Lohn ausgeglichen, wenn sie eine gegenüber ihrer früheren Beschäftigung niedriger entlohnte Tätigkeit aufnehmen. Zudem werden die Beiträge zur Rentenversicherung aufgestockt. Eine Bedingung ist, dass ein Rest-Anspruch auf Arbeitslosengeld von 120 Tagen besteht.

Befreiung des Arbeitgebers von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer einstellen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung nicht zahlen.

Programme

Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen"

Vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung und der höheren Arbeitslosigkeit Äl­terer wurde im Oktober 2005 das Bundesprogramm "Perspektive 50plus ¿ Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" gestartet. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose ab dem 50. Lebensjahr. Sie sollen aus der Hilfebe­dürftigkeit herausgeführt werden und eine Perspektive auf existenzsichernde Arbeit erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit "Perspektive 50plus" insgesamt 62 regionale Beschäftigungspakte. Diese werden bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ihrer Konzepte fachlich gefördert und finanziell unterstützt. Die Beschäftigungspakte, an denen in der ersten Programmphase 93 ARGEn und zkT beteiligt waren, haben vielfältige Ansätze zur indi­viduellen Unterstützung und Förderung älterer Langzeitarbeitsloser entwickelt und erfolgreich erprobt.

Nach Abschluss der ersten Programmphase kann das Bundesprogramm beachtliche Erfolge mit Blick auf die Zielgruppe der älteren Lang­zeitarbeitslosen vorweisen: Von Oktober 2005 bis Ende 2007 wurden knapp 80.000 ältere Langzeitarbeitslose aktiviert. Hieraus konnten über 22.500 Integrationen in den ersten Arbeits­markt erzielt werden.

Die Verlängerung und regionale Ausweitung des Bundesprogamms im Zeitraum 2008-2010 wird zeigen, dass auch weiterhin das Potential der älteren Langzeitarbeitslosen für den allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden kann. 2008 waren zunächst 194 Grundsicherungsstellen an den 62 Beschäftigungspak­ten beteiligt. Diese konnten Anfang 2008 auf eine Zielgruppe von knapp 300.000 älteren Lang­zeitarbeitslosen im Rechtskreis SGB II zurückgreifen. Hiervon wurden im Jahr 2008 über 73.800 ältere Langzeitarbeitslose aktiviert und knapp 19.500 in eine sozialversicherungspflich­tige Beschäftigung oder Existenzgründung integriert. Seit 1. Juli 2009 sind 292 Grundsiche­rungsstellen an den 62 Beschäftigungspakten beteiligt. Für das Jahr 2009 gehen die Beschäfti­gungspakte davon aus, rund 100.000 ältere Langzeitarbeitslose zu aktivieren und ca. 30.000 Integrationen in den Arbeitsmarkt zu erzielen.

ESF- Ideenwettbewerb "Gute Arbeit für Alleinerziehende"

In Haushalten von Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko mit 36 Prozent doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Haushalte oder Paarhaushalte mit Kindern. Alleinerziehende benötigen deshalb umfassende Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen, um durch Eingliederung in Arbeit oder Stabilisierung ihrer Beschäftigung die eigene Hilfebedürftigkeit und die ihrer Kinder zu beenden oder zumindest verringern zu können. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ideenwettbewerb "Gute Arbeit für Alleinerziehende" initiiert. Ziel des bundesweiten Wettbewerbs ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten zur Arbeitsmarktintegration von hilfebedürftigen Alleinerziehenden. Die Projekte tragen zur Aktivierung, Integration in Erwerbstätigkeit und zur beschäftigungsbezogenen und sozialen Stabilisierung der hilfebedürftigen Alleinerziehenden bei und bewirken den Transfer guter Handlungskonzepte in die Fläche. Für den Ideenwettbewerb stehen insgesamt 60 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln zur Verfügung, mit denen 79 Projekte auf lokaler und regionaler Ebene im gesamten Bundesgebiet gefördert werden 

Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU)

Um gezielt geringqualifizierte und ältere Beschäftigte zu unterstützen, hat die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushaltes auch für 2007 ein 200 Mio. Euro umfassendes Sonderprogramm für die "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)" aufgelegt.

Mit dem Programm wird, mit den Förderinstrumenten des SGB III, die Weiterbildung von älteren sowie geringqualifizierten Arbeitnehmern vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

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