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Zuwanderung gestalten: Zugang ausländischer Hochschulabsolventen wird erleichtert - BMAS

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Datum: 19.09.2007

Zuwanderung gestalten: Zugang ausländischer Hochschulabsolventen wird erleichtert

Das Bundeskabinett hat heute den Verordnungsentwurf des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt zustimmend zur Kenntnis genommen. Hierzu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mit der Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt wird ein Beschluss der Kabinettsklausur von Meseberg umgesetzt, den Zugang zum Arbeitsmarkt für

  • Maschinen-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieure aus den zehn neuen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten, für die noch Übergangsregelungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gelten, und
  • ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, unabhängig von der Fachrichtung des Studiums, für die Aufnahme jeder ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung

durch Verzicht auf den Vermittlungsvorrang deutscher und ihnen rechtlich gleichgestellter ausländischer Arbeitsuchender zu erleichtern.

Angesichts aktueller Engpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird zur kurzfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs die Zulassung von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus den zehn neuen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten für einzelne Fachrichtungen erleichtert.

Zwar können Neu-Unionsbürger schon bisher für alle qualifizierten Beschäftigungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass für diese Beschäftigungen keine bevorrechtigten inländischen Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen und die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Beschäftigter. Mit der Verordnung wird bei Maschinen-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieuren aus den neuen EU-Staaten auf diese Vorrangprüfung verzichtet und damit deren Anwerbung vereinfacht.

Mit der Verordnung wird außerdem ausländischen Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen durch den Verzicht auf die Vorrangprüfung erleichtert, im Anschluss an das Studium eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Dies gilt in gleicher Weise für Neu-Unionsbürger wie für Ausländer aus Drittstaaten, die ihr Studium in Deutschland abschließen. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen sollen ab dem 1. November 2007 gelten.

Ziel der Bundesregierung bleibt es, den steigenden Bedarf an Fachkräften vorrangig durch verstärkte Aus- und Weiterbildung inländischer Fachkräfte, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren und die Qualifizierung der bereits in Deutschland lebenden Ausländer, insbesondere der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zu decken. Hierzu wurde auf der Kabinettsklausur in Meseberg eine nationale Qualifizierungsinitiative beschlossen, um Aus- und Weiterbildung in Qualität und Wirkungsbreite nachhaltig zu verbessern.

Neben den Kurzfristmaßnahmen und der Qualifizierungsinitiative wurde in Meseberg auch festgehalten, dass die Bundesregierung zügig einen Vorschlag über ein systematisches Monitoring zur Ermittlung des Bedarfs entwickeln wird, um so eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen zur Zuwanderung zu schaffen. Deutschland braucht eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte. Die Bundesregierung wird hierfür ein Konzept für eine Zuwanderung entwickeln, das den Interessen unseres Landes auch in der nächsten Dekade Rechnung trägt. Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollen quantitative und qualitative Instrumente geprüft und die Erfahrungen anderer Länder bei der arbeitsmarktbezogenen Steuerung von Zuwanderung einbezogen werden.