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Bildschirmarbeitsverordnung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Bildschirmarbeitsverordnung

  • Abkürzung: BildscharbV
  • Datum des Inkrafttretens: 20.12.1996
  • Fundstelle: BGBl I 1996, 1843

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirm­geräten (Bildschirmarbeitsverordnung, BildscharbV) konkretisiert allgemeine Anfor­derungen des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der Bildschirmarbeit. Sie ist am 20.Dezember 1996 in Kraft getreten und hat die europäische Bildschirmarbeitsrichtli­nie 90/270/EWG in deutsches Recht umgesetzt.

Sie gilt für alle Beschäftigtengruppen und schließt alle Arten von Tätigkeiten mit Bild­schirmgeräten ein. Dabei verfolgt sie einen ganzheitlichen Ansatz: Sie umfasst einer­seits die technischen Mindestanforderungen an Bildschirmgeräte, den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, andererseits aber auch die Softwaregestaltung und die Arbeitsorganisation, um auch psychomentale und kognitive Belastungen zu berück­sichtigen.

So verpflichtet die Bildschirmarbeitsverordnung die Arbeitgeber, den von Bild­schirmarbeit betroffenen Arbeitnehmern regelmäßig Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Ferner ist Bildschirmarbeit so zu organisieren, dass einseitige oder monotone Belastungen vermieden oder durch regelmäßige Erho­lungspausen unterbrochen werden.

Gesetz im Wortlaut