Bildschirmarbeitsverordnung
- Abkürzung: BildscharbV
- Datum des Inkrafttretens: 20.12.1996
- Fundstelle: BGBl I 1996, 1843
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung, BildscharbV) konkretisiert allgemeine Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der Bildschirmarbeit. Sie ist am 20.Dezember 1996 in Kraft getreten und hat die europäische Bildschirmarbeitsrichtlinie 90/270/EWG in deutsches Recht umgesetzt.
Sie gilt für alle Beschäftigtengruppen und schließt alle Arten von Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten ein. Dabei verfolgt sie einen ganzheitlichen Ansatz: Sie umfasst einerseits die technischen Mindestanforderungen an Bildschirmgeräte, den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, andererseits aber auch die Softwaregestaltung und die Arbeitsorganisation, um auch psychomentale und kognitive Belastungen zu berücksichtigen.
So verpflichtet die Bildschirmarbeitsverordnung die Arbeitgeber, den von Bildschirmarbeit betroffenen Arbeitnehmern regelmäßig Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Ferner ist Bildschirmarbeit so zu organisieren, dass einseitige oder monotone Belastungen vermieden oder durch regelmäßige Erholungspausen unterbrochen werden.
Gesetz im Wortlaut
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