Biostoffverordnung
- Abkürzung: BioStoffV
- Fundstelle: BGBl. I S. 50
Die Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung, BioStoffV) ist eine konkretisierende Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz und regelt berufsbedingte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, d. h. im weitesten Sinne mit Mikroorganismen/Krankheitserregern. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei diesen Tätigkeiten.
Die Biostoffverordnung teilt biologische Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen ein, diese führen zu Schutzstufen. Diese entsprechen im Wesentlichen denen des Gentechnikgesetzes. Die Einteilung erfolgt nach dem Infektionsrisiko. Die Schutzstufen reichen von Zutrittsbegrenzungen bis zur baulichen Trennung.
Gesetz im Wortlaut
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