Sozialgesetzbuch IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- Abkürzung: SGB IV
- Datum des Inkrafttretens: Dec 23, 1976
Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland.
Die Vorschriften des SGB IV hinsichtlich des Geltungsbereichs und des Umfangs der Versicherung sowie des versicherten Personenkreises gelten für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte und für die Pflegeversicherung sowie mit einigen Einschränkungen für das Rechts der Arbeitsförderung.
