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Mobbing und Belästigung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsrecht
Typ: Artikel

Datum: 27.09.2006

Mobbing und Belästigung

Mobbing ist keine Erscheinung der jüngsten Zeit. Das Problem "Mobbing am Arbeitsplatz" nimmt jedoch - bedingt durch Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld, durch den Wandel der Wertvorstellungen und insbesondere durch die anhaltend kritische Arbeitsmarktsituation - einen größeren Stellenwert ein als früher. Der zunehmende Einsatz neuer Technologien und neue Formen der Arbeitsorganisation kann zu psychischen Belastungen durch permanenten Zeitdruck, Hektik, Leistungsverdichtung, höhere Verantwortung oder Personaleinsparungen, Monotonie und Sinnentleerung der Arbeit führen. Hinzu kommen Ängste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den gestiegenen Anforderungen, dem Anpassungsdruck, nicht gewachsen zu sein, Ansehen oder sogar den Arbeitsplatz zu verlieren. Zur Bewältigung dieser Konfliktsituation werden Abwehrmechanismen entwickelt, die sich in Mobbing - beispielsweise durch Schuldzuweisungen an andere, persönliche Angriffe, Intrigen und Schikanen bis hin zum Psychoterror - äußern können.

Für die Opfer hat Mobbing oft weit reichende Konsequenzen, die sich auf die Gesundheit, die berufliche oder private Situation negativ auswirken können. Krankheitsausfälle, Arbeitsplatzwechsel im Betrieb, Kündigung sowie Erwerbsunfähigkeit können die Folgen sein. Ziel muss es daher sein, in dieses heikle Konfliktfeld möglichst frühzeitig und präventiv einzugreifen. Vor allem die Personal- und Organisationsverantwortlichen in den Betrieben sind gefordert, geeignete Präventivmaßnahmen - wie umfassende Information und Sensibilisierung der Leitungspersonen und Durchsetzung einer modernen motivationsfördernden Arbeits- und Gesundheitspolitik - zu ergreifen, so dass aus alltäglichen Konflikten am Arbeitsplatz keine Mobbing-Fälle werden.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Er muss daher Mobbing unterbinden, gegen mobbende Arbeitnehmer vorgehen und alles tun, um Mobbing in seinem Unternehmen zu verhindern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben vielfältige rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen. Sie können sich bei den zuständigen betrieblichen Stellen beschweren. Gegen den mobbenden Kollegen, Vorgesetzten oder Arbeitgeber haben sie einen Anspruch auf Unterlassung und können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Darüber hinaus kann sich der Betroffene bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nunmehr auch auf das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz und Belästigungen, die mit einem der genannten Diskriminierungsmerkmale in Zusammenhang stehen, werden von dem Gesetz auch als Benachteiligungen angesehen. Das AGG regelt Rechte und Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Rechte der Beschäftigten. Erstmals wird die Bekämpfung von Diskriminierungen auch institutionell durch die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Wer der Ansicht ist, aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden.

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Wichtige Rechtsprechung zu Mobbing

Leitsätze:

1. Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis. Entsprechend dem Verfassungsauftrag des Art. 1 Abs. 1 GG muss die Rechtsprechung in Ermangelung einer speziellen gesetzlichen Regelung, in Verantwortung gegenüber dem Bestandsschutz der verfassungsmäßigen Wertordnung und zur Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit der im Arbeitsleben stehenden Bürger gegenüber Mobbing ein klares Stop-Signal setzen.

Kontaktstellen

Umfassende Informationen und Beratung zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" erhalten Sie unter den folgenden Kontaktadressen

Fragen und Antworten - Mobbing (Teil 1)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mobbing finden Sie hier.