Druckgeräteverordnung
- Abkürzung: 14. GPSGV
- Datum des Inkrafttretens: Thu Oct 03 02:00:00 CEST 2002
- Fundstelle: BGBl. I S. 3777, 3806
Die Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 97/23/EG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten.
Druckgeräte und Baugruppen, die aus mehreren Druckgeräten bestehen, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst Druckgeräte und Baugruppen die zur Verwendung mit einem Druck von mehr als 0,5 bar ausgelegt sind. Solche Geräte findet man in der Industrie in vielfältigen Einsatzbereichen, z.B. Dampfkessel, Rührbehälter, Industriekompressoren, Feuerlöscher oder auch Armaturen. Die Verordnung sieht u.a. auch die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
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