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Gasverbrauchseinrichtungsverordnung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Themen: Arbeitsschutz
Typ: Gesetze

Gasverbrauchseinrichtungsverordnung

  • Abkürzung: 7. GPSGV
  • Fundstelle: BGBl. I S. 133

Die Siebte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Gas­verbrauchseinrichtungsverordnung - 7. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 90/396/EWG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Gasverbrauchsein­richtungen.

Gasverbrauchseinrichtungen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Zum Anwendungsbereich gehö­ren Geräte, die z.B. zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anfor­derungen der Verordnung bestätigt.

Gesetz im Wortlaut