Gasverbrauchseinrichtungsverordnung
- Abkürzung: 7. GPSGV
- Fundstelle: BGBl. I S. 133
Die Siebte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung - 7. GPSGV) setzt die EG-Richtlinie 90/396/EWG in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Gasverbrauchseinrichtungen.
Gasverbrauchseinrichtungen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Zum Anwendungsbereich gehören Geräte, die z.B. zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, mit der der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
Gesetz im Wortlaut
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