Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Gesundheit am Arbeitsplatz umfasst insbesondere drei Themenfelder, die sich in ihren Strukturen und Kompetenzen ergänzen:
Technischer, Medizinischer und Sozialer Arbeitsschutz;
Erhalt und Förderung der Gesundheit (Betriebliche Gesundheitsförderung - BGF);
Erhalt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bis zum altersbedingten Ausscheiden (s. a. Demographischer Wandel) aus dem Erwerbsleben.
Im klassischen Arbeitsschutz sind die Grundpflichten des Arbeitgebers in Rechtsvorschriften geregelt. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Betrieb gehört es zu einer guten Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) den Arbeitgebern fachkundige Berater zur Seite gestellt, die die gesamte Palette des Regelwerkes überschauen und ihn bei der Auswahl der geeigneten Instrumente und deren Anwendung in seinem Unternehmen unterstützen.
Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein Selbstzweck. Mit dieser Homepage will das BMAS neben dem eigenen Instrumentarium daher auch Hinweise zu anderen Quellen und Informationen bieten, die alle ein gemeinsames Ziel haben: In einem gesunden Betrieb mit gesunden Mitarbeitern zum wirtschaftlichen Erfolg zu gelangen und damit Arbeitsplätze schaffen und sichern.
Weitere Themen aus dem BMAS
- Veranstaltung: "Demografie in der Arbeitswelt - Den Wandel aktiv gestalten"
- Beschäftigte künftig besser vor künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz geschützt
- Neufassung der Gefahrstoffverordnung gebilligt
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Publikationsverzeichnis
