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Berufskrankheiten-Verordnung - BMAS

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Im folgenden erfolgt die Einordnung des Dokuments in den Gesamtkontext des Portals, dazu werden behandelte Themen, Erstellungsdatum und Typ benannt.
Dieses Dokument ist eingeordnet unter:

Typ: Gesetze

Berufskrankheiten-Verordnung

  • Abkürzung: BKV
  • Datum des Inkrafttretens: 01.10.1997

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) definiert die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Zugleich verpflichtet sie die Unfallversicherungsträger zu präventiven Maßnahmen gegen Berufskrankheiten.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten (BK) bezeichnet und die Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden. Voraussetzung für die Aufnahme in die BKV ist, dass die Erkrankungen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Gesetz im Wortlaut