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Programm »Job4000« - BMAS

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Datum: 06.06.2007

Programm »Job4000«

Logo: Job 4000

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus den Projekten und Aktivitäten der Initiative »job - Jobs ohne Barrieren« wurde das Programm »Job4000« ins Leben gerufen, das am 1. Januar 2007 startete und Bestandteil der Initiative ist. Mit dem Programm soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gezielt vorangetrieben werden.

Zugleich wird mit dem Programm die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen werden sollen. Darüber hinaus soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.

Das Programm »Job4000« verfolgt drei Zielsetzungen:

  1. Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
    Es sollen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geschaffen werden.

    Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten eine arbeitsplatzbezogene Förderung über die Dauer von bis zu fünf Jahren. Je Arbeitsplatz werden höchstens 36.000 Euro gezahlt. Art und Höhe der Förderung werden einzelfallbezogen festgelegt.
    Mit der Förderung soll erreicht werden, dass ein geförderter Arbeitsplatz auch nach Ablauf der Förderung dauerhaft bestehen bleibt und die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb durch den geförderten Arbeitsplatz steigt.

  2. Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche
    Für schwerbehinderte Jugendliche werden mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
    Arbeitgeber, die neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten pro Ausbildungsplatz eine Prämie in Höhe von bis zu 3.000 - zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 - nach Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

    Bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden bis zu 2.500 Euro gezahlt. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis erfolgt und die Gesamtzahl der Auszubildenden in dem Betrieb durch den geförderten Platz steigt. Eine Prämie wird gezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt mindestens 15 Stunden beträgt.

  3. Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste
    Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden (Ausbildung und Beschäftigung).

    Die Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 Euro monatlich für jeden Unterstützungsfall für eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Mit der Förderung soll eine dauerhafte berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Mittel in Höhe von rund 30 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Die Länder stellen zusätzlich rund 20 Mio. Euro bereit. Die Bundesagentur für Arbeit wird das Programm durch ihre Fördermöglichkeiten nach dem SGB III zielgerichtet und wirkungsorientiert unterstützen.

Die Länder führen das Programm »Job4000« verantwortlich durch. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsämter.

Mit der wissenschaftlichen Begleitung und Gesamtbetreuung des Programms »Job4000« wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH (FAF) gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) beauftragt.

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