Leistungen zur Ausbildungsförderung
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Junge Menschen stehen am Anfang ihres beruflichen Lebensweges. Sie benötigen Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung. Hierfür halten die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechende Dienstleistungen bereit. Dazu gehören u. a. die kostenlose Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsangebote, aber auch Leistungen zur Förderung der oder bei Aufnahme der Berufsausbildung. Des Weiteren profitieren Jugendliche von den Leistungen des Arbeitsförderungsrechtes.
Berufsausbildungsbeihilfe
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet sind oder waren oder mindestens ein Kind haben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.
Ziele der Förderung sind die Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer beruflichen Qualifizierung entgegenstehen, die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt und die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Mobilität. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners.
Darüber hinaus wird einkommensunabhängig die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gefördert, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient. Bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung unabhängig vom Einkommen teilweise pauschaliert übernommen.
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um eine Pflichtleistung der aktiven Arbeitsförderung. Berufsausbildungsbeihilfe wird neben einer betrieblichen Berufsausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auch für eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung geleistet, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe während einer Zweitausbildung nach pflichtgemäßem Ermessen möglich. Vereinzelt fehlt jungen Menschen trotz erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im erlernten Beruf eine Perspektive. Eine zweite Berufsausbildung, die erst berufliche Perspektiven schafft, darf in diesen Fällen aber nicht daran scheitern, dass dem Auszubildenden trotz bestehenden Bedarfs die finanziellen Mittel fehlen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Die in der Regel 10 bis 11 Monate dauernden vollzeitigen Maßnahmen, die von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, geben jungen Menschen durch praktische Erfahrungen Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Die inhaltliche Ausgestaltung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt anhand des "Fachkonzepts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen", das von der Bundesagentur für Arbeit zuletzt im November 2009 überarbeitet worden ist. Die gesetzliche Regelung ist inhaltlich offen - ohne Benennung einer Mindest- oder Höchstförderdauer - gestaltet, sodass bei der Konzeption einzelner Maßnahmen nach dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit auch besondere Bedürfnisse und Problemlagen von Jugendlichen aus dem Rechtskreis des SGB II Berücksichtigung finden können.
In einer umfassenden Eignungsanalyse werden vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, aber auch schulische, theoretische und praktische Defizite festgestellt. Ein individueller Förderplan legt die einzelnen Schritte zur Aufnahme einer Berufsausbildung fest. Die Teilnehmer/innen besuchen die Berufsschule und den Stütz- und Förderunterricht beim Träger. Berufspraktische Inhalte werden in den Werkstätten des Trägers und durch Praktika bei Arbeitgebern vermittelt. Bildungsbegleiter/innen unterstützen die Teilnehmer/innen kontinuierlich bei allen Problemen der beruflichen Eingliederung. Systematische sozialpädagogische Angebote fördern soziale Kompetenzen und geben Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten.
Junge Menschen ohne Schulabschluss können im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Hierauf besteht seit dem 1. Januar 2009 ein Rechtsanspruch. Die Regelförderdauer beträgt in diesem Fall 12 Monate. Phasen zum Erlernen berufspraktischer Fähigkeiten und sozialer Qualifikationen werden durch Zeiten theoretischer Wissensvermittlung ergänzt.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Benachteiligte Jugendliche können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen können seit dem 1. August 2009 bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden.
Sozialpädagogische Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung
Benachteiligte Jugendliche können auch bereits während einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz sozialpädagogisch begleitet werden.
Organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung und Einstiegsqualifizierung
Arbeitgeber mit bis zu 500 Beschäftigten können bei der Administration und Organisation der Durchführung einer betrieblichen Berufsausbildung, einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz oder einer Einstiegsqualifizierung benachteiligter Jugendlicher unterstützt werden.
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden. Während der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, den Übergang des Jugendlichen in eine betriebliche Berufsausbildung zu erreichen. Bei erfolgreichem vorzeitigem Übergang kann eine Prämie von 2.000 Euro an den Träger gezahlt werden.
Seit dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist. Eine Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.
Des Weiteren kann seit dem 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2010 in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Jugendlichen vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abgesehen werden.
Die Teilnahme an einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung kann nur in Abstimmung mit der der Agentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgen.
Infos und Materialien zum Thema:
- Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung
- Gemeinsame Handlungsempfehlungen des BMFSFJ und des BMAS bezüglich der Schnittstellen...
- SGB II und Jugendsozialarbeit
- Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe
