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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Link zur Startseite)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Versorgungsmedizin

Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer auszugleichenden Schädigungsfolge festzustellen sind.

Versorgungsmedizin

Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen sind.

Zusatzinformationen

Publikation

Versorgungsmedizinische Grundsätze

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.