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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Link zur Startseite)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Frühere Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)

Hand blättert in einem Dokument

Wichtig:

Seit 01.01.09 gilt die "Versorgungsmedizinverordnung" (VersMedV). Änderungen der VersMedV erfolgen ausschließlich durch eine Verordnung.

Bis Ende 2008 waren allen versorgungsärztlichen Gutachten die vom BMAS herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht" (AHP) zu Grunde zu legen. Änderungen, die die "Anhaltspunkte" betrafen, wurden in Rundschreiben bekannt gegeben.

Stand: 08.06.2010

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