Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.
Das deutsche Opferentschädigungsgesetz regelt eine eigenständige staatliche Entschädigung über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus für die Opfer von Gewalttaten.
Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Versorgungsleistungen (z.B. Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung oder die Rentenzahlungen) der Sozialen Entschädigung durch besondere Hilfen im Einzelfall.