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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)

Landwirte vor einem Traktor © iStockphoto

Das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem soll zukunftsfest gemacht und an den Strukturwandel in der Landwirtschaft angepasst werden. Kern der Reform ist die Zusammenführung der 36 Träger sowie des Spitzenverbandes zu einem neuen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger: Die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ wird für alle Zweige der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zuständig sein.

Damit wird auf folgende strukturelle Veränderungen reagiert:

  • Die Zahl der Versicherten ist seit vielen Jahren rückläufig.
  • Es gibt gravierende Belastungsunterschiede zwischen gleich strukturierten Betrieben in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung.
  • Die landwirtschaftliche Sozialversicherung wird in erheblichem Maße durch Bundesmittel aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums finanziert. Der Bund hat aber bisher keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Verwendung dieser Mittel.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) wird das System auf ein zukunftssicheres Fundament gestellt.

Stand: 02.11.2011

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