KSK: Abgabesatz bleibt stabil
Dank des konsequenten Konsolidierungskurs bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe, der "Arbeitgeberanteil" des Sozialversicherungsbeitrages, auch 2011 stabil bei 3,9 Prozent.
Andreas Storm, Staatssekretär beim Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat gute Nachrichten für das neue Jahr: Dank des konsequenten Konsolidierungskurs bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe, der "Arbeitgeberanteil" des Sozialversicherungsbeitrages, auch 2011 stabil bei 3,9 Prozent.
Das Bundesarbeitsministerium möchte vor allem den bürokratische Aufwand für die Unternehmen weiter minimieren. Immer mehr Unternehmen schließen sich zu Ausgleichsvereinigungen zusammen, die für sie die Abwicklung der Künstlersozialabgabe übernehmen. Eine gesonderte Prüfung bei den Unternehmen selbst entfällt somit. Hier kam es in der Vergangenheit zu Verzögerungen durch doppelte Prüfungen bei der Künstlersozialkasse und dem Bundesversicherungsamt. Die Verzögerungen sind behoben. Andreas Storm möchte das Verfahren aber im kommenden Jahr noch deutlich vereinfachen. Musterverträge sind die Lösung, die später möglicherweise das gesetzliche Zustimmungserfordernis des Bundesversicherungsamtes entbehrlich machen könnten.
Auch im Bereich der Laienmusik sollen die bürokratischen Lasten gering gehalten werden. Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, zeigte sich erfreut über die mit Hilfe des BMAS gefundene Lösung bei den Musikvereinen, die Ausbildungseinrichtungen betreiben. Etwa zwei Drittel dieser Vereine werden künftig keine Prüfung ihrer Abgabepflicht mehr zu erwarten haben, da sie nicht als Musikschulen gelten. Zimmermann betonte jedoch, dass im Laienmusikbereich wie auch generell Entlastungen einer Gruppe nicht zu Lasten der übrigen Abgabepflichtigen gehen dürften.
