Über die Künstlersozialversicherung erhalten selbständige Künstler und Publizisten den Schutz der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Dank des konsequenten Konsolidierungskurs bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe, der "Arbeitgeberanteil" des Sozialversicherungsbeitrages, auch 2011 stabil bei 3,9 Prozent.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 12. Juni 2007 (BGBl. I S. 1034) ist am 15. Juni 2007 in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wurde im Sommer 2007 begonnen. Worum geht es dabei überhaupt?