Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Maßgeblich ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln
- Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und
- die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Versicherte Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie z.B. Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen
- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
- Pflegepersonen
- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. Unglückshelfer)
- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).
Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon - wie in einigen Branchen - durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind.
Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen.
Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.
Darüber hinaus muss ein Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfallgeschehen sowie zwischen Unfallgeschehen und Gesundheitsschaden bestehen. Somit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn sich im Einzelfall der eingetretene Gesundheitsschaden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lässt.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und - im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten).
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).
Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung
In der gewerblichen Wirtschaft erfolgt die Finanzierung der Unfallversicherung durch Beiträge, die allein von den Unternehmern getragen werden, so dass der Versicherungsschutz für die Versicherten beitragsfrei ist. Die Beiträge richten sich nach den Entgelten der Versicherten eines Unternehmens und nach dem Grad der Unfallgefahr. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gelten besondere Beitragsmaßstäbe, die sich überwiegend nach den Flächen- und Ertragswerten der landwirtschaftlichen Unternehmen richten. Die öffentlichen Unfallversicherungsträger finanzieren ihre Ausgaben regelmäßig aus Haushaltsmitteln (Steuern).
Bürgertelefon des BMAS
Unfallversicherung/Ehrenamt:
- Tel.: 01805 / 67 67 11* (Video)
Gebärdentelefon
Die Adresse des Gebärdentelefons ist keine E-Mail-Adresse und auch keine Website, sondern die Zieladresse, die Sie in Ihr Endgerät eingeben müssen. Bitte geben Sie folgende Adresse in Ihr Endgerät ein:
gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
Der Service bzw. der Umgang mit dem 'Gebärdensprach-Telefon' wird in drei Filmen genau erklärt:
- allgemeine Informationen zum Service Gebärdensprach-Telefon.
- Informationen zur kostenlosen Software für das Gebärdensprach-Telefon.
- D115, der direkte Draht zur öffentlichen Verwaltung.
Für die Nutzung des Gebärdensprach-Telefons ist ein Software-Programm entwickelt worden, das in dem Film 'Informationen zur kostenlosen Software für das Gebärdensprach-Telefon' vorgestellt wird. Mehr Informationen und das Programm zum Download finden Sie auf einer eigens eingerichteten Internetseite.
Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte
01805 / 67 67 16 * (Video).
Als zusätzlicher Service steht gehörlosen und hörgeschädigten Menschen das Schreibtelefon weiterhin zur Verfügung.
Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon)
030 / 18 80 80 80 5*
Fax
01805 / 67 67 17 *
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung finden Sie hier.
Hinweis: Bei der Frage des Versicherungsschutzes kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an; verbindlich entscheiden kann dies nur der zuständige Unfallversicherungsträger.
* Kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute
