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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Link zur Startseite)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende versichert.

Zusatzinformationen

Publikation

Unfallversichert im freiwilligen Engagement

Publikation

Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert in der Schule

Dialog

Fragen an das Bürgertelefon

Ihre Frage zum Thema

Bürgertelefon zum Thema "Unfallversicherung/ Ehrenamt"

Erreichbar montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr

01805 / 67 67 11

0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Minute