Navigation und Service

Logo: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Führt zur Startseite

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende versichert.

Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.

Zusatzinformationen

Publikation

Unfallversichert im freiwilligen Engagement

Publikation

Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert in der Schule

Dialog

Ihre Frage zum Thema

Bürgertelefon zum Thema "Unfallversicherung/ Ehrenamt"

Erreichbar montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr

01805 / 67 67 11

0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Minute