Sozialbeirat
Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und hat insbesondere die Aufgabe, in einem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen. In diesem Gutachten bewertet der Sozialbeirat zudem die aktuelle Entwicklungen in der Alterssicherung. Bei gegebenem Anlass werden darüber hinaus Sondergutachten zu speziellen rentenrelevanten Themen veröffentlicht.
Der Sozialbeirat besteht aus:
- vier Mitgliedern der Versicherten,
- vier Mitgliedern der Arbeitgeber,
- einem Vertreter der Deutschen Bundesbank und
- drei Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Die Mitglieder werden für jeweils vier Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Die Geschäftsführung des Sozialbeirats obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen können www.sozialbeirat.de entnommen werden.
