Staatliche Förderung der Privaten Altersvorsorge
Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge: mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug).
Seit 2002 gibt es bei der privaten Altersvorsorge eine grundlegende und tief greifende Neuerung: Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger.
Mit dem seit Beginn des Jahres 2005 eingeleiteten Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden außerdem die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Aufwendungen zur Altersvorsorge grundlegend verbessert. Damit wurde besonders für Selbständige die Möglichkeit eröffnet, staatlich gefördert eine Altersvorsorge aufzubauen (so genannte "Basis-" oder "Rürup-" Rente).
Wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Zulage. Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage). Die erforderliche Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Wichtig: Niemand muss diese Sparleistung allein aufbringen. Der Staat übernimmt mit den bis 2008 ebenfalls schrittweise steigenden Zulagen schon einen Teil der Gesamtsparleistung. Die Eigenvorsorge besteht also aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Eigenbeitäge und Zulagen
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Jahre |
Anteil des Vorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen |
Grundzulage für Alleinstehende |
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2007 |
3 Prozent |
114 Euro |
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ab 2008 |
4 Prozent |
154 Euro |
Bei Ehepaaren erhalten beide Partner jeweils die Grundzulage, wenn sie beide einen eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Ist nur einer der Partner direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag leistet.
Mit der Kinderzulage fördert der Staat besonders Familien bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Auch die Kinderzulage steigt bis 2008 schrittweise an.
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Jahre |
Zulage für Ehepaare, bei denen jeder Partner einen eigenen Riester-Vertrag hat |
Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind |
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2007 |
228 Euro |
138 Euro |
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ab 2008 |
308 Euro |
185 Euro1) bzw. 300 Euro2) |
1) Vor 2008 geborene Kinder
2) Nach 2007 geborene Kinder
Im Rahmen der Riester-Rente hat der Staat - neben der Zulagenförderung - die Möglichkeit eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs geschaffen. Geltend gemacht werden können - unabhängig vom individuellen Einkommen - folgende Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge plus Zulagen):
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug
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Jahre |
Maximale jährliche Sonderausgabenabzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen |
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2007 |
1.575 Euro |
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ab 2008 |
2.100 Euro |
Ab 2008 können also im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen (geleistete Eigenbeiträge und staatliche Zulagen) steuermindernd geltend gemacht werden - auch wenn dies mehr als vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob und um gegebenenfalls wie viel die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase auch die Zinsen und Erträge steuerfrei.
Dieser umfassenden steuerlichen Entlastung in der Ansparphase steht die volle Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase gegenüber (nachgelagerte Besteuerung).
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst versteuert werden, wenn sie dem Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - im Alter. Dafür bleiben Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.
