Wer ist versichert?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist grundsätzlich als Pflichtversicherung angelegt. Im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) werden alle Personen, die versicherungspflichtig sind, konkret benannt. Dazu gehören zum Beispiel alle abhängig Beschäftigten, aber auch bestimmte Selbstständige sowie andere besondere Personengruppen.
Das Gesetz sieht zwei Arten der Versicherungsfreiheit vor: die Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes und die Befreiung von der Versicherungspflicht nach Antragstellung. Kraft Gesetzes versicherungsfrei sind Personen, die eine geringfügige Beschäftigung (dauerhaft oder kurzfristig) ausüben oder die als Angehörige ihrer Berufsgruppen über ein eigenes System der Altersvorsorge verfügen (zum Beispiel Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter oder Berufssoldatinnen und Berufssoldaten). Die Befreiung von der Versicherungspflicht können nur Beschäftigte oder Selbstständige in bestimmten Berufen beantragen, die besondere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllen, aus denen auf eine anderweitige Altersversorgung geschlossen werden kann (zum Beispiel die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke).
Darüber hinaus bietet die gesetzliche Rentenversicherung den meisten anderen, nicht versicherungspflichtigen Personen die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Im Folgenden werden die Einzelheiten für verschiedene Personenkreise erläutert.
