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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Im klassischen Arbeitsschutz sind die Grundpflichten des Arbeitgebers in Rechtsvorschriften geregelt. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Betrieb gehört es zu einer guten Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Gesundheit am Arbeitsplatz umfasst insbesondere drei Themenfelder, die sich in ihren Strukturen und Kompetenzen ergänzen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in modernen Unternehmen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen selbst.

Nichtraucherschutz für Beschäftigte

Die Regelungen zum Nichtraucherschutz fallen in Deutschland in unterschiedliche Rechtsbereiche.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Das Ziel arbeitsmedizinischer Vorsorge ist die Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Arbeitsmedizin - Betrieblicher medizinischer Gesundheitsschutz

Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits.