Im klassischen Arbeitsschutz sind die Grundpflichten des Arbeitgebers in Rechtsvorschriften geregelt. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Betrieb gehört es zu einer guten Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen.
Betriebliche Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in modernen Unternehmen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen selbst.
Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits.