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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Arbeitsschutzorganisation

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb. Zentrale Säule dabei ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsschutzorganisation im Betrieb

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb. Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden.

Gefährdungsbeurteilung

Grundlegende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Per Mausklick Handlungshilfen abrufen.  

Ausschüsse für die Ermittlung von Technischen Regeln 

Nachfolgende Arbeitsschutzverordnungen sehen die Beratung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) durch staatliche Ausschüsse vor.