Arbeitnehmerdatenschutz
Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen.
Die Koalition von CDU, CSU und FDP hat vereinbart, den Datenschutz im Arbeitsleben durch praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer zu verbessern.
Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen.
Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Datenverarbeitungen, die sich beispielsweise auf für das Arbeitsverhältnis nicht relevantes außerdienstliches Verhalten oder auf nicht dienstrelevante Gesundheitszustände beziehen, müssen zukünftig ausgeschlossen sein.
Die Bundesregierung hat am 25. August 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen und am 15. Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de.
Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden.
