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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mobbing und Belästigung

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Er muss daher Mobbing unterbinden.

Mobbing und Belästigung

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Er muss daher Mobbing unterbinden.

Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mobbing finden Sie hier.

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Bürgertelefon zum Thema "Arbeitsrecht"

Erreichbar montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr

01805 / 67 67 13

0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Minute