Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) ist durch die seit 1. Dezember 2011 eingetretenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erfolgt. Die EU-Leiharbeitsrichtlinie war bis zum 5. Dezember 2011 durch die Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.