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Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Entsendung von Arbeitnehmern

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Das Gesetz folgt dem Arbeitsortsprinzip, d.h. der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern für die Zeit der Entsendung die am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren.

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Von der Leyen: "Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie ein Schwamm - volle Freizügigkeit ist große Chance"

Entsendung von Arbeitnehmern

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

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Erreichbar montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr

01805 / 67 67 13

0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Minute