Arbeitslosengeld II
Mit der Einführung des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II ist ein Sozialleistungssystem geschaffen worden, das bei Hilfebedürftigkeit Hilfe zur Selbsthilfe anbietet, auf die die Betroffenen einen Rechtsanspruch haben. Ein grundlegendes Ziel besteht darin, die Beschäftigungschancen nachhaltig zu verbessern und Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende kommt der Staat seiner Verpflichtung zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum) nach.
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem, das für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorrangig Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung erbringt. Daneben haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II, das auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen zu gewähren ist.
Die Bestandteile
Das Arbeitslosengeld II umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form des maßgebenden Regelbedarfs einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben werden für besondere Lebensumstände wie Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus gesundheitlichen Gründen erforderliche kostenaufwändige Ernährung Mehrbedarfe gewährt. Darüber hinaus können einmalige Leistungen wie Erstausstattung für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen. Für Kinder und Jugendliche werden zusätzlich zum Maßgebenden Regelbedarf Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.
Sich gegenseitig helfen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz, das bedeutet, dass neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entweder als Arbeitslosengeld II oder als Sozialgeld erhalten. Aller-dings heißt das auch, das wechselseitig Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Schonvermögen für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen ist.
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Nicht wenige Leistungsberechtigte gehen einer u. a. geringfügigen Beschäftigung nach, um nicht den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu verlieren. Das ist auch ausdrücklich gewünscht. Die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende fördern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Mit Mini-, Midi- und Teilzeitjobs sind Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Lage, wenigstens einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen. Die leistungsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit stellen sicher, dass erwerbstätigen Leistungsberechtigten mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung steht, als denjenige, die keiner Arbeit nachgehen.
Geschütztes Vermögen
Personen, die aufgrund von einzusetzendem Vermögen nicht hilfebedürftig sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Bis zu bestimmten Obergrenzen gibt es aber Freibeträge. Sie schützen vor allem die Rücklagen, die der Altersvorsorge dienen. Außerdem wird ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück genauso wie ein angemessenes Kraftfahrzeug nicht als Vermögen berücksichtigt.
